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Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplanverfahren „Nördlich der Bunsenstraße (09-05/02)“, Stadtteil Musberg

Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Nördlich der Bunsenstraße.“ (09-05-02) im Stadtteil Musberg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

I. Beschlussgrundlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für das Gebiet „Nördlich der Bunsenstraße“ (09-05- 02) im Stadtteil Musberg einen Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 LBO im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan wird gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.  

II. Geltungsbereich

Maßgebend ist der Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 05.03.2024. Der Geltungsbereich ist im folgenden Lageplanausschnitt dargestellt (nicht maßstäblich): Ausschnitt Lageplan Abgrenzung des Geltungsbereichs Quelle: Planungsamt

III. Ziele und Zwecke der Planung

Das Plangebiet befindet sich in landschaftlich äußerst reizvoller Lage am Beginn des südlich gelegenen Siebenmühlentals zwischen den Stadtteilen Leinfelden und Musberg. Teile des Gewerbegebiets zwischen den Stadtteilen sollen in ein Wohngebiet umgewandelt werden. Zu diesem Zweck wurde im Winter 2022/2023 auf zwei Baufeldern mit zwei Bauherren (BPD Immobilienentwicklung GmbH und Strenger Bauen und Wohnen GmbH) eine städtebauliche Mehrfachbeauftragung durchgeführt, um ein städtebauliches Konzept für das Gebiet zu entwickeln. Ziel war ein städtebaulicher Entwurf, der die Grundlage für den neuen Bebauungsplan bildet. Ein Baufeld der Mehrfachbeauftragung liegt nordwestlich der Bunsenstraße und befindet sich im Eigentum der Firma Strenger, ein Zweites liegt südöstlich der Bunsenstraße, zwischen der ehemaligen Bahntrasse, Filderstraße und einem Bachlauf und befindet sich im Eigentum der BPD. 

Der Bebauungsplan „Nördlich der Bunsenstraße“ soll nun Planungsrecht für das Vorhaben der Strenger Bauen und Wohnen GmbH schaffen. Im Juli 2023 wurde dem Siegerentwurf der Mehrfachbeauftragung als Grundlage für die Bauleitplanung zugestimmt. Maßgebliche Änderungen gab es seitdem ausschließlich im Bereich des parallel zu bearbeitenden Bebauungsplanverfahrens „Südlich der Bunsenstraße“ (Baufeld BPD). Der Siegerentwurf zeichnet sich im Baufeld nordwestlich der Bunsenstraße durch eine sehr kompakte und damit effizient geplante Gestaltung der Häuser aus. Die präzise Höhendifferenzierung ermöglicht sowohl Dichte als auch einen Dialog zwischen den Gebäuden und ihrer Umgebung. Die beiden geplanten Gebäude stehen im direkten Dialog mit dem angrenzenden Hochhaus und binden dieses in das Ensemble ein. Die hohe Stützmauer zum Nachbargrundstück wird zu einem begrünten, begehbaren vertikalen Gemeinschaftsgarten aufgewertet. Die Bestands-Mauer wird damit zum städtebaulichen „Möbelstück“ und identitätsstiftenden Merkmal des neuen Quartiers. Insgesamt wird möglichst wenig Fläche versiegelt, um das ohnehin hochwassergefährdete Gebiet bestmöglich zu entwässern. Die für einen tragfähigen Entwurf erforderliche Dichte wird stattdessen durch die Höhenentwicklung der Baukörper erreicht.

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Nördlich der Bunsenstraße“ im Stadtteil Musberg umfasst eine Fläche von ca. 6.356 m² (ca. 0,64 ha).

IV. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit – Organisatorische Hinweise

Gemäß § 3 Abs.1 BauGB ist für dieses Bebauungsplanverfahren eine Offenlage der Unterlagen angeordnet. Es erfolgt daher in der Zeit von 

Montag, den 08.07.bis Freitag, den 09.08.2024
– je einschließlich –

Eine Veröffentlichung der Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Leinfelden-Echterdingen unter der Rubrik „Stadtentwicklung – Bebauungsplanung – Beteiligung der Öffentlichkeit“. 

Zusätzlich werden die Planunterlagen (Lageplan zum Aufstellungsbeschluss sowie der Vorentwurf der Begründung) in diesem Zeitraum bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen im Rathaus Echterdingen, Planungsamt, Bernhäuser Straße 11, 1. Stock (Zugang zum Aufzug im rückwärtigen Bereich des Rathauses) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausliegen. 

In diesem Zeitraum besteht zu folgenden Dienstzeiten Gelegenheit zur Äußerung (zur Niederschrift) und zur Erörterung der Planung:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzlich montags, dienstags, donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr.

V. Verfahrensrechtliche Hinweise

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich, digital oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

Die zur öffentlichen Auslegung fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Gemeinde nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen und über das Internet die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Anlagen