Wenn’s verbindlich wird
Als verbindlicher Bauleitplan regelt der Bebauungsplan, was und wie Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen. Das reicht von der überbaubaren Grundstücksfläche über die Nutzung des Gebäudes als Wohn- oder Gewerbeobjekt, von der zulässigen Anzahl der Geschosse bis zur verbindlichen Dachform, von der Dichte der Bebauung bis hin zu den Verkehrs- und Grünflächen im Quartier.
Gemeinderat befindet über Genehmigung
Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erläutert. Er bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die Zulässigkeit und die Genehmigung von Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich.
Es gibt jedoch nicht für jedes Gebiet in der Stadt einen Bebauungsplan. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich Ihr Bauvorhaben im Hinblick auf die Art der Nutzung und des baulichen Umfangs in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung im Regelfall nicht in Betracht.
Ihre Einsicht in die Bebauungspläne
Bei Interesse können Sie natürlich alle rechtskräftigen Bebauungspläne im Planungsamt während der Sprechzeiten einsehen (Kontakt: siehe rechte Infospalte) stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Dazu bringen Sie idealweise Informationen zum entsprechenden Grundstück – zum Beispiel die Gemarkung oder Flurstücksnummer – mit. Die Einsicht in den Bebauungsplan ist kostenlos. Gegen eine Gebühr erstellen wir eine Kopie von Ausschnitten oder des gesamten Bebauungsplans – auch digital.
Bebauungspläne online abrufen
Seit April 2022 haben Sie die Möglichkeit, die Bebauungspläne der Stadt auf dem Geoportal Leinfelden-Echterdingen abzurufen.