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Stimmabgabe im Wahlraum

Zur Wahl im Wahllokal müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Beim Betreten des Wahlraums erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel. Den Stimmzettel müssen Sie in einer Wahlkabine im Wahlraum kennzeichnen. Bei der Bundestagswahl wird ohne Stimmzettelumschlag gewählt.

Bei der Wahl des Deutschen Bundestags haben Sie zwei Stimmen. Diese Stimmen geben Sie ab, indem Sie durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf eine andere Weise eindeutig kenntlich machen, welchem Bewerber/welcher Bewerberin (Erststimme) bzw. welcher Landesliste (Zweitstimme) sie gelten soll.