Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 sind rund 27.000 Wahlberechtigte in Leinfelden-Echterdingen aufgerufen, den 21. Deutschen Bundestag zu wählen. Hier können Sie am Wahlabend ab 20 Uhr das vorläufige amtliche Wahlergebnis in Leinfelden-Echterdingen nachlesen.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag 18 Jahre oder älter sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch so genannte „Auslandsdeutsche“ wahlberechtigt. Diese Personen müssen bis spätestens 02. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bei ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland stellen. Nähere Informationen dazu sowie ein Online-Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin (Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin).
Bei Fragen zur Wahlberechtigung und sonstigen Fragen rund um die Wahl wenden Sie sich bitte an die Bürgerämter.
Wählerverzeichnis
Um wählen zu können, müssen wahlberechtigte Personen in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Welche Voraussetzungen hierfür gelten und was bei Umzügen bzw. An-/Ab- und Ummeldungen im Zeitraum vor der Wahl beachtet werden muss, erfahren Sie hier.
Wahlbenachrichtigung
In der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis zum 02. Februar 2025 erhalten, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Ohne Wahlschein können Sie nur dort Ihre Stimme abgeben. Am 23. Februar 2025 sind die Wahlräume von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bei der Wahl im Wahllokal können Sie Ihren Stimmzettel in einer Wahlkabine kennzeichnen und in die Wahlurne stecken.
Briefwahl
Wenn Sie in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis Nürtingen oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie mündlich (nicht telefonisch) in einem der Bürgerämter oder schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder gleich hier mit unserem Online-Formular erledigen.
Sofern Sie den angebotenen Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Für die Online-Beantragung benötigen Sie Ihre Wählernummer und Wahlbezirksnummer, die Sie mit der Wahlbenachrichtigung bis spätestens 02. Februar 2025 erhalten.
Bitte beachten Sie zum Versand von Wahlunterlagen ins Ausland auch die Informationen auf der Homepage der Bundeswahlleiterin:
Deutsche im Ausland – Die Bundeswahlleiterin
Bitte beachten Sie unbedingt auch die weiteren Informationen zur Briefwahl.
Wahlsystem
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: Die Erststimme für die Wahl eines Bewerbers oder einer Bewerberin im Wahlkreis Nürtingen - zu dem Leinfelden-Echterdingen gehört - und die Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.
Sobald ein Muster des amtlichen Stimmzettels zur Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis Nr. 262 (Nürtingen) vorliegt, können Sie diesen hier einsehen.