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Erteilung von Wahlscheinen, Ausgabe von Briefwahlunterlagen

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie mündlich (nach vorheriger Terminvereinbarung bzw. Kontaktaufnahme) in den Bürgerämtern, schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder gleich hier mit unserem Online-Formular erledigen. Sofern Sie den angebotenen Link zum Online-Wahlschein nutzen, werden Sie auf eine Internetseite weitergeleitet, auf der unser technischer Dienstleister den Antragsprozess abgebildet hat.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen frühestens ab 07.02.2025 verschickt werden können, wenn der Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen wird.

Sofern die Antragstellung nicht durch persönliche Vorsprache erfolgt, sollte der Antrag (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung) spätestens am Sonntag, 16.02.2025 um 24 Uhr vorliegen, damit aufgrund der Postlaufzeiten gewährleisten werden kann, dass sowohl die Übersendung als auch die Rücksendung der Wahlunterlagen rechtzeitig erfolgt. Dies gilt auch für die Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet.

Bitte kleben Sie bei schriftlicher Antragstellung und Einwurf des Antrags in den Rathausbriefkasten den Briefumschlag nicht mit Klebeband zu.

Bei persönlicher Vorsprache können Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, in den Bürgerämtern beantragt und der wahlberechtigen bzw. bevollmächtigten Person ausgehändigt werden.

Wenn Sie glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht bei Ihnen eingegangen ist, kann Ihnen zusätzlich am Samstag, dem 22. Februar 2025, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr zentral im Rathaus Leinfelden, Zimmer 5, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Für wahlberechtigte Personen, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, besteht am Samstag, dem 22. Februar 2025 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr ebenfalls die Möglichkeit, einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen zu beantragen und ggf. durch eine bevollmächtigte Person abholen zu lassen. Am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 ist dies im Rathaus Leinfelden, Zimmer 9 darüber hinaus noch bis 15.00 Uhr möglich. Dasselbe gilt für wahlberechtigte Personen, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, bei Vorliegen besonderer rechtlicher Voraussetzungen.

Briefwahlunterlagen können für andere wahlberechtigte Personen nur beantragt werden, wenn hierfür deren schriftliche Vollmacht vorliegt. Diese Vollmacht kann derzeit in elektronischer Form noch nicht rechtsgültig erteilt werden. Daher kann der Online-Antrag nur für die eigene Person gestellt werden.

Den roten Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein (mit der unterschriebenen Erklärung an Eides statt) müssen Sie so rechtzeitig absenden oder abgeben, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Briefwahlausschuss im Rathaus Leinfelden, Zimmer 9, eingeht.