Ausstellung eines Wahlscheins
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie persönlich im Bürgeramt Echterdingen und im Bürgeramt Leinfelden, schriftlich mit Ihrer ausgefüllten Wahlbenachrichtigung, per Telefax, Telegramm oder Telex sowie gleich hier mit unserem Online-Formular erledigen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Sofern Sie nicht persönlich vorbeikommen können, sollte der Antrag spätestens am Sonntag, dem 02. Juni 2024 um 24 Uhr bei uns vorliegen. Nur dann ist gewährleistet, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig auf dem Postweg bei Ihnen eintreffen.
Briefwahlunterlagen können noch bis Freitag, dem 07. Juni 2024, 18.00 Uhr, in den Bürgerämtern beantragt und dem / der Wahlberechtigen bzw. Bevollmächtigten ausgehändigt werden.
Für Wahlberechtigte, die bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, besteht darüber hinaus noch die Möglichkeit einer Ausstellung bis zum Wahltag, dem 09. Juni 2024, 15.00 Uhr, im Rathaus Leinfelden, Zimmer 9. Dasselbe gilt für Wahlberechtigte, die nicht ins Wählerverzeichnis eingetragen sind bei Vorliegen besonderer rechtlicher Voraussetzungen.
Wenn Sie glaubhaft versichern können, dass der beantragte Wahlschein nicht bei Ihnen eingegangen ist, kann Ihnen zusätzlich am Samstag, dem 08. Juni 2024 von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr, zentral im Rathaus Leinfelden, Zimmer 5, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen, müssen Sie durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass Sie dazu berechtigt sind.