Stimmabgabe per Briefwahl
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, sollten Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgeramt Echterdingen und im Bürgeramt Leinfelden, schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder per Telefax, Telegramm, Telex sowie gleich hier mit unserem Online-Formular. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Ihr Briefwahlantrag gilt für alle Wahlen am 09. Juni 2024 für die Sie wahlberechtigt sind. Von der Stadtverwaltung erhalten Sie dann umgehend die Wahlscheine (weißer Wahlschein für die Europawahl und gelber Wahlschein für die Kommunalwahlen), die amtlichen Stimmzettel, Stimmzettelumschläge, Merkblätter sowie die Wahlbriefumschläge (roter Umschlag für die Europawahl und gelber Umschlag für die kommunale Wahl) für die Rücksendung der Unterlagen.
Die Stimmzettel müssen Sie persönlich ausfüllen, in die Stimmzettelumschläge stecken und zukleben. Wer nicht lesen und schreiben kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Person ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie von der Stimmabgabe der / des anderen erlangt hat.
Für die Kommunalwahlen müssen Sie die zugeklebten Stimmzettelumschläge zusammen mit dem unterschriebenen gelben Wahlschein nun in den gelben Wahlbriefumschlag legen und zukleben. Für die Europawahl müssen Sie den zugeklebten blauen Stimmzettelumschlag zusammen mit dem unterschriebenen weißen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag geben und ebenfalls zukleben.
Ihre Wahlbriefumschläge werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland von der Post kostenfrei befördert. Beide Wahlbriefumschläge müssen Sie so rechtzeitig absenden oder abgeben, dass sie spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Rathaus Leinfelden, Zimmer 9, eingehen.