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Interessensbekundungsverfahren/Aufbau von Ladeinfrastruktur in Leinfelden-Echterdingen

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat im Technischen Ausschuss am 15.11.2022 ein Ladeinfrastrukturkonzept für das Stadtgebiet beschlossen.

Bestandteil des Konzeptes sind Bedarfsprognosen an öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur für die Zeitschritte 2025 und 2030, konkrete Standortvorschläge und ein Umsetzungsplan. 27 Standorte sollen nun als Grundstock der öffentlichen Ladeinfrastruktur in einem ersten Schritt umgesetzt werden. Perspektivisch sollen weitere Standorte erschlossen und bestehende Standorte nachverdichtet werden.

Für diese im öffentlichen Straßenraum befindlichen Standorte werden Anbieter (Investoren) gesucht, die dort eigenwirtschaftlich ohne finanzielle Beteiligung der Stadt Ladeinfrastruktur errichten und betreiben. Sofern ausreichend Interessenten vorhanden sind, sollen mehrere Anbieter Ladeinfrastruktur in Leinfelden-Echterdingen betreiben. Deshalb führt die Stadt Leinfelden-Echterdingen ein Interessensbekundungsverfahren durch. Als Ergebnis werden straßen- und wegerechtliche Sondernutzungserlaubnisse für den Betrieb der Ladeinfrastruktur erteilt.

Die Anbieter, die nach Verfahrensabschluss Ladesäulen umsetzen sollen, schließen pro Anbieter einen Sondernutzungsvertrag mit der Stadt Leinfelden-Echterdingen über eine Laufzeit von 8 Jahren für alle Ihnen zugewiesene Standorte ab. Die Standorte sollen mit jeweils 2x22 kW AC, dem Steckersystem Typ 2, einer 24/7 Zugänglichkeit sowie den jeweils gültigen Anforderungen der AFIR bzw. LSV umgesetzt werden. Die Ladeinfrastruktur darf nicht auf dem Gehweg errichtet, sondern muss auf der Fahrbahn bzw. in der bestehenden Parktasche errichtet werden.

Die Stadt Leinfelden-Echterdingen fordert hiermit interessierte Unternehmen auf, Interessensbekundungen für mindestens neun der verfahrensgegenständlichen Standorte abzugeben. Der Spatenstich für diese Standorte soll innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss (voraussichtlich Januar 2025) erfolgen. Die Eignung der Bewerber ist wie folgt nachzuweisen.

  • Referenzen: An welchen Standorten im öffentlichen Raum (Ort und Anzahl) betreibt das Unternehmen bereits Ladeinfrastruktur? Wie viele Projekte hat es in den Jahren 2023 und 2024 projektiert? Wie viele sind für das 2025 bereits in Umsetzung oder Planung?
  • Leistungsfähigkeit: Der Bewerbung sind die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre beizulegen, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Außerdem sind Angaben zu im Rahmen des Projekts geplanten Partnern und Subunternehmen zu machen.
  • Ökostrom: Eine Bestätigung, dass nachweislich Ökostrom als Ladestrom verkauft werden wird, ist beizulegen.
  • Roaming: Eine Bestätigung und Erläuterung über die Möglichkeit der Ad-Hoc-Bezahlung und der Roamingfähigkeit der verwendeten Ladesäulen, ist beizulegen.
  • Servicekonzept: Eine Vorlage eines Servicekonzeptes mit Aussagen zu Reaktionszeiten bei Ausfällen und Störungen, ist beizulegen.
  • Baubeginn: Eine schriftliche verbindliche Zusage, dass mit dem Bau spätestens vier Monate nach Vertragsschluss begonnen wird. Der Baubeginn wird Teil des Sondernutzungsvertrags. Nicht vom Anbieter zu vertretende Verzögerungen (bspw. beim Netzanschluss) werden berücksichtigt.
  • Rückbau: Ebenfalls Voraussetzung ist die Bestätigung der Überlassung oder ggf. des Rückbaus des Netzanschlusses nach Ablauf der Gestattung.

Die Interessensbekundungen für mindestens neun der Standorte müssen für jeden Standort die folgenden Unterlagen einzeln beinhalten:

  • Entwurfsskizze zur vorgeschlagenen Aufstellung der Ladeinfrastruktur am Standort als Plan und Fotomontage inkl. konkreter Parkplätze und evtl. Gehwegausweitungen.
  • Technische Informationen über die geplante Ladesäule (mindestens Angaben zu Art, Marke, Model, Leistung, Gewicht und Maße der Ladesäule, Material, Maße (H/B/T), Tiefe des Fundaments).
  • Informationen zu geplanter baulicher und technischer Sicherheit der geplanten Ladesäule
  • Angaben zu geplantem Baubeginn und anvisierter Inbetriebnahme. Der Baubeginn wird Teil des Sondernutzungsvertrags.
  • Aussagen zur Priorisierung und Interesse am Standort.

Sofern sich mehrere Betreiber für einzelne Standorte interessieren und somit mehrere Interessensbekundungen vorliegen, erfolgt eine Auswahl nach den folgenden Kriterien. Sofern für einzelne Standorte keine Interessensbekundungen vorliegen, sollen diese Standorte in Kombination mit anderen Standorten gemeinsam umgesetzt werden.

  1. Interesse und Priorisierung der Standorte durch die einzelnen Anbieter
  2. Baubeginn und Inbetriebnahmezeitpunkt
  3. Dem Verbraucher berechnete Mehrkosten während des Ladevorgangs, bspw. erhobene Blockiergebühren/Standgebühren (negativ) sowie nach dem Ladevorgang erhobene Strafgebühren (positiv)
  4. Sofern notwendig, Bereitschaft des Anbieters, Pakete von attraktiven und weniger attraktiven Standorten zu akzeptieren
  5. Automatisierte Bereitstellung der Datenauswertung in einem vorgegebenen Zeitrahmen nach Kriterien der Stadt Leinfelden-Echterdingen (jährliche Daten zur Anzahl der Ladevorgänge und geladene kWh, durchschnittliche Tagesganglinien für Wochentage von 0-24 Uhr, Anzahl Blockiervorgänge)
  6. Barrierefreiheit (vgl. Leitfaden der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur)
  7. Aussagen zur perspektivischen Nachverdichtung an den jeweiligen Standorten
  8. „Alleinstellungsmerkmale“ – vom Interessenten angeführte positive Charakteristiken von der eingesetzten Technik, Zusatzangeboten für Nutzer, o. ä.

Die Kriterien 1 bis 3 werden relativ bewertet:

  1. Hohe Priorisierung von Standorten: zwei Punkte, mittlere Priorisierung: ein Punkt, geringe Priorisierung: keinen Punkt
  2. Schnellster angegebener Baubeginn drei Punkte, zweitschnellster zwei Punkte, drittschnellste ein Punkt, alle weiteren keine Punkte
  3. Dem Verbraucher berechnete Mehrkosten während des Ladevorgangs, bspw. erhobene Blockiergebühren/Standzeiten/zeitabhängige Preiskomponenten werden mit einem Punkt Abzug gewertet, nach dem Ladevorgang erhobene mit einem Plus-Punkt gewertet.

Für die Erfüllung bzw. die Bestätigung der Kriterien 4 und 5 wird ein Punkt vergeben. Für das Kriterium der Barrierefreiheit (6) wird ein Punkt für die im Leitfaden der NLL definierte Stufe A, drei Punkte für Stufe AA vergeben. Für Kriterium (7) erhält jeder Anbieter ebenfalls einen Punkt, indem er schlüssige Auslastungskennziffern der Ladeinfrastruktur angibt, ab denen er die Realisation von weiteren Ladepunkten am gleichen Standort in Erwägung ziehen würde (bspw. Anzahl an LV oder abgegebene Energiemenge im Jahr).

Für Alleinstellungsmerkmale von Anbietern (8) ergibt sich ein Punkt je Alleinstellungsmerkmal, höchstens jedoch drei. Die Prüfung dieser Alleinstellungsmerkmale und deren Einbezug in die Wertung obliegt der Stadt Leinfelden-Echterdingen. Den Zuschlag für einzelne Standorte erhält der Interessent mit den meisten Punkten.

Pro Anbieter werden für höchstens sieben Standorte Zuschläge erteilt. Dies gilt nicht, wenn weniger als drei Anbieter am Interessensbekundungsverfahren teilnehmen. Bei Gleichstand entscheidet das Los.

Das Ladeinfrastrukturkonzept sieht vor, dass an allen Standorten AC-Ladeinfrastruktur aufgebaut wird. Grundsätzlich ist die Stadt Leinfelden-Echterdingen offen für den Aufbau anderer Ladeleistungen oder Ladearten (DC) an den Standorten, sofern für Sie keine Mehrkosten entstehen. Arbeitserlaubnisse sollen von jedem Anbieter selbst eingeholt werden, sobald die Auswahl abgeschlossen wurde. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen verzichtet auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für öffentliche Ladeinfrastruktur.

  • Frist zur Einreichung der Bewerbungen: 19.12.2024
  • Erste Rückmeldungen werden ab dem 20.01.2025 versendet.

Bewerbungen sind in digitaler Form an mobilitaet@le-mail.de zu senden. Es werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Bewerbungen berücksichtigt.

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