Ausschreibungen der Stadt Leinfelden-Echterdingen
Als öffentliche Hand schreibt die Stadt Leinfelden-Echterdingen (Bau-)Leistungen aus und bittet Firmen damit innerhalb einer vorgegebenen Frist um die Abgabe von konkreten Angeboten. Auf diese Weise soll nicht nur das Ausschreibungsverfahren transparent gemacht, sondern auch die bei Auftragsvergabe entstehenden Kosten auf einem vertretbaren Niveau gehalten werden.
Die Vergabe ist in Deutschland gesetzlich geregelt – in der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) und der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung).
- Ausschreibungen
(Offene Verfahren, öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe) - die Information über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen
(= Informationspflicht nach § 20 Abs. 4 VOB/A) - die Information nach erfolgten Zuschlagserteilungen
(= Informationspflicht nach § 20 Abs. 3 VOB/A) - die Information über vergebene beschränkte Ausschreibungen
(= Informationspflicht nach § 30 UVgO)
Digitale Rechnungsstellung an die Stadt Leinfelden-Echterdingen ab 1.1.2021
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen nimmt seit 1.1.2021 digitale Rechnungen nur noch im Format ZUGFeRD in der jeweils aktuellen Version (PDF/A und XML nach X-Rechnung) und im Funktionspostfach rechnungen@le-mail.de entgegen.