Förderprogramm Pflanzung von Streuobstbäumen 2024
Pro Antragsteller werden maximal drei Hochstämme für Apfel-, Birnen-, Zwetschgen-, Mirabellen-, Süßkirschen- und Nussbäume mit jeweils 20 Euro bezuschusst – unter folgenden Auflagen …
- Angaben über Pflanzort (Flurstück und Gewann) sowie Vorlage der Originalrechnung
- Die Obstbäume müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein
- Es werden ausschließlich Hochstämme gefördert.
- Die Bäume müssen im Außenbereich (unbebaute Gebiete) gepflanzt werden.
Förderanträge erhalten Sie beim Amt für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau, Herr Frick, Rathaus Echterdingen, Bernhäuser Straße 13, Tel. 1600-698. Sie können auch per E-Mail unter m.frick@le-mail.de angefordert werden sowie hier als PDF heruntergeladen werden:
Förderprogramm Streuobstausbau 2024 – Antragsformular (PDF, 556,2 KB)
Da das Wühlmausaufkommen filderweit stark zugenommen hat, gibt die Stadt gratis zu jedem Baum einen Drahtkorb aus verzinktem Maschendraht zum Schutz der Wurzeln dazu. Bitte beachten Sie, dass in den ersten Jahren nach der Pflanzung ein regelmäßiger Erziehungsschnitt unverzichtbar ist, und die zunehmend trockenen Sommer auch ausreichende Wässerung der Jungbäume erfordern.