Planungsbüros sollen städtebauliches Konzept erarbeiten Siegerentwurf als Grundlage für die „Bergäcker“
Wohnraum ist knapp, weshalb am südlichen Ortsrand von Oberaichen im Gebiet „Bergäcker“ neue Häuser entstehen sollen. Um dieses Projekt zu realisieren, hat die Stadt im vergangenen Jahr gezielt Flächen innerhalb des geplanten Bebauungsplans erworben.
Das Bebauungsplanverfahren, das bereits 2022 eingeleitet wurde, soll bis 2026 abgeschlossen sein. Ziel ist, die Voraussetzungen für eine attraktive Wohnbauflächenentwicklung zu schaffen und dringend benötigten Wohnraum mit einem hohen Anteil an sozialgeförderten und preisgedämpften Wohnungen zu realisieren.
Zusätzlich bietet sich der Stadt die Möglichkeit, kommunalen Wohnraum zu sichern. Um eine hohe städtebauliche Qualität zu gewährleisten, bereitet die Kommune derzeit eine Mehrfachbeauftragung vor, um ein städtebaulichen Konzepts zu erstellen. Dafür sollen drei bis vier renommierte Planungsbüros für eine Teilnahme gewonnen werden. Die Kosten für dieses Verfahren inklusive der Vergütung der Büros, der Modellerstellung und sonstiger Aufwendungen belaufen sich auf etwa 100.000 Euro.
Sensibler Umgang mit Streuobstwiese
Der Siegerentwurf wird als Grundlage für die weitere Bauleitplanung dienen. Dabei sollen insbesondere hohe ökologische Baustandards, innovative und nachhaltige Bauweisen sowie wirtschaftliche und flächensparende Konzepte berücksichtigt werden. Das Energiekonzept sieht eine Kombination aus regenerativen Energien, wie Photovoltaik, Geothermie und einer zentralen Heizanlage vor.
Ein zentrales Thema bei der Planung des neuen Wohngebiets ist der sensible Umgang mit einer im Planungsgebiet vorhandenen Streuobstwiese, die unter besonderem Schutz steht. In Gesprächen mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde signalisiert, dass eine Umwandlungsgenehmigung für Wohnbebauung schwer zu erreichen sein wird. Dennoch sieht die Stadtverwaltung starke Argumente für das Projekt, die sie in den weiteren Abstimmungsprozess einbringen wird.
Aufgrund dieser Herausforderung wird das Gebiet in zwei Bauabschnitte unterteilt: Bauabschnitt A umfasst den östlichen Teil des Plangebiets bis zum Streuobststreifen, während Bauabschnitt B den westlichen Teil mit der Streuobstwiese und dem dahinter liegenden Grundstück umfasst. Beide Abschnitte sollen unabhängig voneinander realisierbar sein.
Der nächste Schritt im Verfahren ist die Einrichtung einer Jury. Diese wird die eingereichten städtebaulichen Konzepte bewerten. Die Sitzung des Preisgerichts ist für das erste Quartal 2025 geplant, der Beschluss soll im ersten oder zweiten Quartal gefasst werden und das Bebauungsplanverfahren anschließend fortgesetzt werden.