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Zerstörte Wahlplakate: Strafe droht

Immer wieder wird über zerstörte Wahlplakate im Stadtgebiet berichtet. Die  Wahlplakate gehören den Parteien, die sie aufgehängt haben. Deswegen handelt es sich um strafbare Sachbeschädigung, wenn man sie beschädigt oder zerstört. Und das wird mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe geahndet.