Regierungspräsidium Stuttgart erklärt die Wahl des Oberbürgermeisters für gültig
Die Prüfung der Wahl des Oberbürgermeisters am 3. Dezember 2023 sowie der Stichwahl am 17. Dezember 2023 durch die Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) hat ergeben, dass die Wahl gültig ist.
Innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist sind keine Einsprüche eingegangen und auch die rechtlichen Prüfungen ergaben keine Beanstandungen.