Gemeinsamer Gutachterausschuss
Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen (LE) mit insgesamt knapp 90.000 Einwohnern machen mit einem gemeinsamen Gutachterausschuss einmal mehr „gemeinsame Sache“. Dies ist grundsätzlich seit der Änderung der so genannten „Gutachterausschussverordnung“ von 2017 rechtlich möglich.
Die Zusammenlegung wurde in den zurückliegenden Monaten auf Vor- und Nachteile gründlich überprüft und kann nun zum Start ins neue Jahr offiziell vollzogen werden. Zusammenschlüsse von Gutachterausschüssen werden grundsätzlich empfohlen, da „größere Einheiten“ die gesetzlichen Aufgaben besser erfüllen und mit größeren (Vergleichs-)Zahlen von „Kauf-Fällen“ agieren können. Die beiden Kommunen in Flughafennähe und direkter Nachbarschaft zur Landeshauptstadt Stuttgart sind in Sachen Einwohner und Struktur vergleichbar. Daher haben Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen auch schon einen gemeinsamen Mietspiegel erstellt.
Ein kommunaler Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (Immobilien). Die Aufgabenschwerpunkte der Gutachterausschüsse sind die Führung der Kaufpreissammlung, die Ableitung von Bodenrichtwerten und Marktdaten sowie die Grundstücks- und Immobilienbewertung.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses (maximal je sechs pro Großer Kreisstadt) werden auf vier Jahre bestellt. Der Vorsitzende, die Stellvertreter sowie die ehrenamtlichen weiteren Gutachter werden vom Filderstädter Gemeinderat nach den gesetzlichen Vorschriften bestellt. Die „Abgesandten“ der Stadt Leinfelden-Echterdingen werden von LE vorgeschlagen. Der erste Vorsitz fällt an Filderstadt, der zweite an Leinfelden-Echterdingen.
Die Kosten des gemeinsamen Gutachterausschusses werden prozentual (je nach Einwohnerzahl) auf die beteiligten Kommunen umgelegt. Die Geschäftsstelle ist beim Filderstädter Baurechts- und Bauverwaltungsamt (Uhlbergstraße 33 in 70794 Filderstadt-Plattenhardt) angesiedelt.
Interessierte finden die öffentlich-rechtliche Vereinbarung im amtlichen Teil des Amtsblatts in der Ausgabe KW 50.