Einladung zur nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Leinfelden-Echterdingen
Der Jagdvorstand lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Leinfelden-Echterdingen zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung am Mittwoch, den 21.2.2024, Beginn 18 Uhr, Einlass 17 Uhr in den Bürgersaal der Zehntscheuer Echterdingen, Maiergasse 8, ein.
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Einlass und Registrierung der Mitglieder erfolgt ab 17 Uhr bis 18 Uhr. Eine persönliche Einladung der Mitglieder erfolgt nicht. Eine schriftliche Anmeldung bis 16.2.2024 ist erforderlich (siehe auch unten stehenden Hinweis).
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Anträge zur Tagesordnung
- Eingliederung des städtischen Eigenjagdbezirks
- Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung
- Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf die Stadt Leinfelden-Echterdingen und Wahl des Jagdvorstandes sowie des Rechnungsprüfers
- Beschluss über die Satzung für die Jagdgenossenschaft
- Entscheidung über die Jagdverpachtung für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk
- Verschiedenes
Hinweise:
- Die Jagdgenossenschaftsversammlung wird gemäß § 15 Absatz 4 Satz 4 JWMG einberufen.
- Alle Grundflächen (Feld- und Waldgrundstücke) einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, die Eigentümer (Jagdgenossen) von Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden die Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf (z. B. Wohngebäude, Hofräume, Hausgärten etc.) gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
- Es haben nur Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Zutritt. Die Zugangsberechtigung der Jagdgenossen wird beim Einlass geprüft, sodass sich die Jagdgenossen oder deren Bevollmächtigte am Eingang ausweisen müssen.
- Bei gemeinschaftlichem Eigentum (zum Beispiel Miteigentum, Gesamthandseigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Deshalb ist einer der Eigentümer von den übrigen Miteigentümern schriftlich zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können. Dies gilt auch für Eheleute.
- Jagdgenossen können ihr Stimmrecht auch durch mit schriftlicher Vollmacht versehene Vertreter ausüben. Eigentumsänderungen im Grundbuch, die seit Januar 2024 eingetragen wurden, sind per Grundbuchauszug oder Kaufvertrag nachzuweisen.
- Da die Überprüfung und Registrierung der Jagdgenossen zeitaufwändig ist, bitten wir vorab um schriftliche Anmeldung mit Vollmacht der Miteigentümer und Nennung des vollständigen Namens mit Geburtsdatum sowie der Grundstücke mit Flurstücksnummer an L.Laiq@le-Mail.de, um einen pünktlichen Versammlungsbeginn zu gewährleisten.
- Bitte reichen Sie Anträge zur Tagesordnung, Anmeldungen und Vollmachten bis zum 16.2.2024 bei der Stadt Leinfelden-Echterdingen, Amt für Immobilien, Bernhäuser Str. 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen ein.
- Falls Sie einen Vollmachtsvordruck benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Liridona Laiq per E-Mail L.Laiq@le-mail.de oder telefonisch unter 0711/1600-721.
Leinfelden-Echterdingen, den 2.2.2024
gez. Roland Klenk
Oberbürgermeister