Amtsblatt-Sparausgaben im August
Die Amtsblätter im August werden wie auch in den Vorjahren als Sparausgabe erscheinen. Kirchen, Vereine und Organisationen können daher lediglich Termine veröffentlichen.
Berichte werden in diesen Ausgaben nicht zugelassen. Die Regelung beginnt mit der Ausgabe in Kalenderwoche 31 (2. August). Ab der Kalenderwoche 36 (Ausgabe am 6. September) sind wieder ausführliche Berichte zugelassen.