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Lärm und Lärmschutz in LE

Übermäßiger Lärm gefährdet die Gesundheit. Deshalb hat es sich die Stadt Leinfelden-Echterdingen zur Aufgabe gemacht, die Lärmbelastungen aus den verschiedenen Quellen durch die Ermittlung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen zu verringern.

Von Autos stark frequentierte Echterdinger Hauptstraße
Pflanzenbewachsende Lärmschutzwand zwischen S-Bahn-Trasse und Wohnhäusern

Am Anfang stand die sogenannte Lärmminderungsplanung und die Analyse der unterschiedlichen Lärmquellen, mit der im Jahr 1998 in Leinfelden-Echterdingen begonnen wurde. Die Untersuchungen wurden im Auftrag des Amtes für Umwelt, Grünflächen und Tiefbau durch das Büro Planung+Umwelt durchgeführt. Auf der Grundlage dieser Daten wurden verschiedene Pläne aufgestellt und Strategien zur Verringerung der Lärmbelastungen in LE entwickelt.

Für die Stadt Leinfelden-Echterdingen liegt aktuell ein Lärmminderungsplan nach altem Recht und ein Lärmminderungsplan nach EU-Umgebungslärmrichtlinie, der sogenannte Lärmaktionsplan, vor.

Lärmaktionsplan Stufe 1 (2009) (PDF, 783 KB)
Lärmaktionsplan Stufe 2 (2016) (PDF, 29,8 MB)
Lärmaktionsplan Stufe 3 (2022) (PDF, 12 MB)
Lärmkarten (2016) (PDF, 22,5 MB)

Lärmaktionsplan Stufe 3

Der Gemeinderat der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2022 den Lärmaktionsplan Stufe 3 gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in seiner Fassung vom 10.11.2022 einstimmig beschlossen. Mit der 3. Stufe wird der Lärmaktionsplan Stufe 2 vom 07.06.2016 fortgeschrieben.

In der Umgebungslärmrichtlinie, den §§ 47a bis 47f BImSchG und der 34. BImSchV (Verordnung über die Lärmkartierung) vom 6. März 2006 werden die Anforderungen und Inhalte der Lärmkartierung und des Lärmaktionsplans geregelt. Demnach müssen Lärmaktionspläne für alle Hauptverkehrsstraßen oder sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem  Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr (8.200 Kfz in 24 Stunden) erfasst werden. Auf Wunsch der Stadt Leinfelden-Echterdingen wurde diese Kartierung der LUBW erweitert. Durch die Erweiterung der Kartierungsstrecken soll ein Gesamtbild der Verlärmung durch Straßenverkehr auf der Gemarkung Leinfelden-Echterdingen sowie eine aussagekräftige Lärmberechnung entstehen. Folgende Straßen wurden zusätzlich zur Lärmkartierung der LUBW berücksichtigt:

Stadtteil Oberaichen:

  • Rohrer Straße

Stadtteil Leinfelden und Unteraichen:

  • Rohrer Straße
  • Stuttgarter Straße
  • Bahnhofstraße
  • Maybachstraße
  • Max-Lang-Straße
  • Hohenheimerstraße Kreisstraße
  • K1227

Stadtteil Echterdingen:

  • Nikolaus-Otto-Straße
  • Friedrich-List-Straße
  • Bonländer Straße
  • Ulmer Straße
  • Esslinger Straße

Stadtteil Stetten:

  • Stettener Hauptstraße
  • Sielminger Straße

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie Maßnahmen zur Lärmreduzierung können Sie dem Lärmaktionsplan Stufe 3 (2022) entnehmen.

Lärmminderungsplanung

Zur Lärmbelastung von Siedlungen und freier Landschaft tragen oft viele Quellen bei, wobei insbesondere verkehrsbedingter Lärm (Straßen-, Schienen- und Flugverkehr) zu erheblichen Belastungen führt. Für die räumliche Planung ist das ein zunehmendes Problem und Hindernis. Besonders bei der Ausweisung von Neubaugebieten müssen die Anforderungen nach gesunden Wohnverhältnissen berücksichtigt werden, was oft nur noch unter erhöhten technischen und damit finanziellen Aufwendungen (aktiver und passiver Lärmschutz) möglich ist.

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Anliegen der Lärmminderungsplanung ist es, übermäßigen Lärm aus verschiedenen Quellen systematisch und durch geregeltes, koordiniertes Vorgehen abzubauen. Dazu wurde im Jahr 1990 der § 47a in das Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG) eingeführt. Demnach haben Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden für Wohngebiete und andere schutzwürdige Gebiete mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche eine detaillierte Lärmanalyse durchzuführen. Ist in diesen Gebieten ein abgestimmtes Vorgehen gegen verschiedenartige Lärmquellen erforderlich, so müssen zu deren Beseitigung oder Verminderung Lärmminderungspläne aufgestellt werden – und die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung beachtet werden. Die Lärmminderungspläne sollen Konfliktbereiche und Lärmminderungspotenziale darlegen – und zudem Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durchgespielt werden.

EU-Umgebungslärmrichtlinie

Auch nach dem neuen, im Jahr 2005 an das „Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ angepassten § 47a BImSchG müssen zur Beseitigung oder Verminderung von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm Lärmkarten ausgearbeitet und Lärmaktionspläne aufgestellt werden.

Im Sinne des Gesetzes bezeichnet der Begriff „Umgebungslärm“ belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

Mit der Lärmminderungsplanung wird letztendlich das Ziel verfolgt, die Lärmbelastung in allen schutzwürdigen Bereichen so weit zu vermindern, dass definierte Zielwerte eingehalten werden.

Grenz-, Richt- und Schwellenwerte

Die durch Regelwerke festgelegten Grenz-, Richt- oder Schwellenwerte sind abgestuft für verschiedene Planungszwecke, nach unterschiedlich empfindlichen bzw. schutzbedürftigen Gebietstypen. Vom Klinikgebiet bis zum Gewerbegebiet und nach verschieden lästig eingestuften Verursachern wie z. B. Flugverkehr, Straßenverkehr und Bahnverkehr. Alle Schwellenwerte gelten dementsprechend nur für einen Verursachertyp. Erkenntnisse über die medizinischen und sozialen Wirkungen des Lärms gehen in die Schwellenwerte ein.

Übersicht Grenz-, Richt- und Schwellenwerte (PDF, 33,4 KB)

Mehr zum Thema

Wenn Sie Interesse an weiterführenden Details und Ergebnissen der einzelnen Untersuchungen, an Plänen und Übersichten z. B. zur Höhe der Schallpegel in den einzelnen Straßen haben oder nähere Informationen zu Schallschutzmaßnahmen, Daten und Prognosen für LE benötigen, helfen Ihnendie Expertinnen und Experten unseres Amts für Umwelt, Grüflächen und Tiefbau (siehe Ansprechpartner in der Infospalte, rechts) gerne weiter. Ausführliche Infos über verschiedene Lärmquellen, gesetzliche Regelungen und Lärmwirkungen finden Sie auch auf den Internetseiten des Umweltbundesamts im Themenbereich: „Verkehr | Lärm“.