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Testfahrradstraße Goldäckerstraße

Seit 9. Dezember 2024 ist die Goldäckerstraße die erste Fahrradstraße in Leinfelden-Echterdingen. Der einjährige Testlauf soll wertvolle Erkenntnisse über das Potenzial und die Nutzung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet liefern.

Eine Straße mit Markieungen für eine Fahrradstraße
Testfahrradstraße in Echterdingen | Fotos: Stadt
Eine Straße mit Markieungen für eine Fahrradstraße

Die Testfahrradstraße ist zwischen der Einfahrt zur Jugendfarm im Süden und der Schimmelwiesenstraße im Norden eingerichtet (blauer Abschnitt auf der Karte). Die Fahrradstraße ist weiterhin für den Kfz-Verkehr für Anlieger freigegeben. Für eine noch bessere Anbindung an das Walter-Schweizer-Kulturforum, das Philipp-Matthäus-Hahn-Gymnasium und den Sportpark Goldäcker wird im Norden der Trampelpfad zum Geh- und Radweg ausgebaut (gelber Abschnitt auf der Karte).

Eine Übersichtskarte der Fahrradstraße in Echterdingen

Neben Verkehrszählungen und einer Begleitgruppe soll die Fahrradstraße mit zwei Online-Befragungen evaluiert werden. Eine vor Beginn der Testphase und eine weitere Mitte 2025. Neben dem allgemeinen Verkehrsverhalten werden hier vor allem die Art der Nutzung sowie das Sicherheitsempfinden vor und dann während der Einrichtung der Testfahrradstraße abgefragt.

Außerhalb der Befragungszeiträume können Sie Anregungen und Beobachtungen zur Testfahrradstraße jederzeit über mobilitaet@le-mail.de mitteilen.

Die Fahrradstraße in der Goldäckerstraße ist eine Maßnahme aus dem Radverkehrsprogramm Leinfelden-Echterdingen. Die Goldäckerstraße in Echterdingen ist eine wichtige Schulradwegverbindung im Stadtgebiet sowie eine wichtige Nord-Süd-Radwegachse für den gesamten Radverkehr. Mit der Einführung der Fahrradstraße möchte die Stadt eine sichere und angenehme Verbindung für Radfahrende, insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler, erproben.

Im August 2023 beauftragte die Stadtverwaltung das Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation GmbH mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens im Zusammenhang mit dem westlich der Goldäckerstraße geplanten IBA27-Projekt „KAEPSELE“. Im Verkehrsgutachten wurde mitunter die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Goldäckerstraße intensiv untersucht. Es wurden verschiedene Varianten der Ausgestaltung einer Fahrradstraße analysiert, alternativ wurde auch ein parallel verlaufender Radweg westlich entlang des Plangebietes KAEPSELE gegenübergestellt. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile hat sich die Variante 1 - die Einrichtung einer Fahrradstraße - als die am besten geeignete herausgestellt.

Die Einrichtung einer einjährigen Testphase der Fahrradstraße wurde im Juli 2024 vom Technischen Ausschuss beschlossen.

Was ist eine Fahrradstraße?

In vielen Städten sind Fahrradstraßen bereits ein fester Bestandteil des städtischen Verkehrsnetzes und leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Radverkehrs.

Eine Fahrradstraße ist vorrangig für den Fahrradverkehr bestimmt. Radfahrende und E-Scooter haben Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen bei entsprechender Zusatz-Beschilderung die Straße benutzen, müssen sich aber der Geschwindigkeit der Radfahrenden anpassen und Rücksicht nehmen. Die Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmenden liegt bei 30 km/h.

Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis
Verkehrsschild mit einem weißem Fahrrad in einem grauen durchgestrichenem Kreis

Beginn und Ende einer Fahrradstraße werden mit den Vorschriftzeichen 244.1 und 244.2 gekennzeichnet. Zusätzlich gibt es oft Bodenmarkierungen.

Verkehrsschild mit der Aufschrift "Anlieger frei"

Mit der Fahrradstraße ist die Goldäckerstraße zwischen der Einfahrt zur Jugendfarm und dem neuen Geh- und Radweg zur Vorfahrtstraße. Der Verkehr, der von der Maierholz-, Reisach- und Schimmelwiesenstraße kommt, muss Vorfahrt gewähren, was durch die entsprechenden Verkehrsschilder und markierte Haltebalken kenntlich gemacht wird.

Die Goldäckerstraße ist durch das entsprechende Zusatzzeichen für den Kfz-Verkehr für Anlieger freigegeben bleiben. Weiterhin darf in den gekennzeichneten Flächen auf der Fahrbahn geparkt werden. Entlang parkender Fahrzeuge ist ein Sicherheitstrennstreifen markiert, um sog. Dooring-Unfälle durch öffnende Fahrzeugtüren zu vermeiden.