Pfeil nach unten

Ausstellungshonorare

Das Kulturamt unterstützt ab 01.01.2024 bis zunächst Ende 2025 Künstlerinnen und Künstler, die ihre Kunstwerke in Leinfelden-Echterdingen ausstellen. Das Konzept orientiert sich u.a. an den „Leitlinien Ausstellungsvergütung 2021“ des Bundesverbandes Bildender Künstler und dem Modellprojekt der Stadt Stuttgart, wurde aber für unsere Kommune leicht modifiziert.

Welche Künstlerinnen und Künstler, die in Leinfelden-Echterdingen ausstellen, kommen in den Genuss von Künstlerhonoraren?

  • a) Professionell bildende Künstlerinnen und Künstler, die über (ein)
  • b) abgeschlossenes oder laufendes Studium an einer staatlich anerkannten künstlerischen Hochschule in Deutschland oder einer gleichwertigen Institution im Ausland verfügen.
  • c) Nachweise über künstlerische Tätigkeiten durch regelmäßige Ausstellungen, Publikationsverzeichnis, Auszeichnungen, Stipendien, Webpräsenz verfügen.
    Zusatz: Lokale Künstlerinnen und Künstler, die die Anforderungen unter a) - c) nicht oder nur teilweise erfüllen, die jedoch seit vielen Jahr(zehnt)en Teil der Ausstellung Bilderbank LE sind, sollen dennoch von einem Ausstellungshonorar profitieren.
    Für Neuaufnahmen in die Ausstellung Bilderbank LE ab 1.01.2024 gelten jedoch nur die unter a und b genannten Anforderungen.

Für welche Ausstellungen erhalten Künstlerinnen und Künstler ein Ausstellungshonorar vom Kulturamt?

a) Ausstellungen in institutionell von der Stadt Leinfelden-Echterdingen geförderten Einrichtungen:

  • i. Galerie Altes Rathaus Musberg 

b) Ausstellungen in Kulturinstitutionen der Stadt Leinfelden-Echterdingen

  • i. Stadtarchiv
  • ii. Stadtmuseum
  • iii. VHS-Foyer

c) Bilderbank LE

d) Ausstellungen des Kulturamtes

Definition künstlerisches Werk

Als Kunstwerke sind alle Äußerungen von Künstlerinnen und Künstlern zu verstehen, die bei einer kuratierten Ausstellung gezeigt werden und im weitesten Sinne der bildenden Kunst zugeordnet werden können. 

Vergütet werden somit Installationen, Film- und Videoarbeiten genauso wie Malerei, Grafik, Zeichnung, Fotografie und Skulptur etc. Nicht aus Mitteln der Ausstellungshonorare vergütet werden z.B. musikalische Beiträge, Lesungen oder wissenschaftliche Vorträge.

Ausstellungshonorar und -form

a) Die Höhe der folgenden Ausstellungshonorare bemisst sich nach Anzahl der ausstellenden Künstlerinnen und Künstler:

  • i. 1.500 Euro für eine Einzelausstellung
  • ii. 500 Euro pro Künstler bei einer Gemeinschaftsausstellung mit 2-3 Künstlern
  • iii. 250 Euro pro Künstler bei einer Gemeinschaftsausstellung mit 4-9 Künstlern
  • iv. 100 Euro pro Künstler bei einer Gemeinschaftsausstellung mit > 9 Künstlern

b) Diese Vergütung versteht sich als Honorar, nicht abgegolten sind folgende Elemente:

  • a. Künstlerische und konzeptionelle Arbeit
  • b. Produktion
  • c. Auf- und Abbau der Ausstellung
  • d. Transport- und Reisekosten
  • e. Gelder sind für temporäre öffentliche, nicht für dauerhafte, Ausstellungen vorgesehen.

Antrag auf ein Ausstellungshonorar

Ihre Kontaktdaten
/

Künstlerinformationen












Hinweis

Die jährliche Fördersumme ist begrenzt. Die Förderung erfolgt erst nach vorheriger Bewilligung durch das Kulturamt LE und im Anschluss an eine Ausstellung. Der Künstler/die Künstlerin verpflichtet sich, in seinen/ihren Publikationen und Social Media – Kanälen auf die Förderung hinzuweisen.