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Nach Gutachten: Verein soll Vorstellungen präsentieren Moschee wieder in städtischer Hand 

Nach dem im Januar 2024 gefällten Urteil des Bundesgerichtshofs ist die Stadt Leinfelden Echterdingen wieder Eigentümerin des Grundstücks und des Moscheegebäudes in Oberaichen. Notariell beurkundet wurde die Übertragung des Erbbaurechts auf die Stadt am 28. Juni 2024, der Schlüssel wurde am 10. Juli 2024 übergeben. Doch wie soll es nun weitergehen?

Moscheegebäude in Oberaichen
Foto: Bergmann

Vor wenigen Tagen hat sich Oberbürgermeister Otto Ruppaner mit Vertretern des Verbands der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und dem in Echterdingen beheimateten Verein für Kultur-Bildung & Integration e.V. (VKBI) zu einem Gespräch getroffen. Dabei wurden auch alle Planunterlagen zum Moscheegebäude an die Stadt übergeben. Außerdem gab es für Mitglieder des Gemeinderats eine Informationsveranstaltung mit Dr. Friedmann Eißler, dem Islambeauftragte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Vertreter aller Gemeinderatsfraktionen haben sich am Montag dieser Woche über den Zustand des halbfertigen Gebäudes informiert. Dabei wurde festgestellt, dass sich der Baustellenstand seit der letzten Begehung des Gemeinderats deutlich verändert hat. Die sichtbaren Mängel und offenen Punkte wurden dem Gremium erläutert. Eingegangen wurde auch auf Unklarheiten bei der tatsächlichen Umsetzung der Planung.

In einem nächsten Schritt werden nun Bausachverständige der DEKRA den Zustand des Gebäudes in Augenschein nehmen und ihr Urteil abgeben. Dabei geht es um eine technische Bewertung der Bestandsimmobilie. So sollen unter anderem Baumängel aufgenommen und deren finanzieller Schaden beurteilt werden. Zudem sollen die Experten Auskunft darüber geben, welche Bestandteile des Gebäudes fertiggestellt sind und wo gegebenenfalls nachgearbeitet werden müsste. Am Ende soll auch Klarheit darüber bestehen, welchen Wert das Gebäude hat.

Wenn dieses Gutachten fertig ist, soll der VKBI die Möglichkeit erhalten, dem Gemeinderat die eigenen Vorstellungen zum weiteren Vorgehen und zur Nutzung des Gebäudes zu erläutern. Am Ende wird das Gremium darüber entscheiden, wie es mit der Moschee weitergeht.