Bitte Regeln auf dem Friedhof beachten!
Immer wieder werden entgegen den Bestimmungen der städtischen Friedhofssatzung auf den Rasenflächen der Grabfelder am Baumhain Pflanzschalen abgestellt sowie an Baumgräbern Grabgestecke und sonstiges Grabzubehör abgelegt, Pflanzungen vorgenommen und vereinzelt Gedenkzeichen am Baum angebracht. Auch an den Nischen in den Urnenwänden werden immer wieder Gedenkzeichen abgelegt.
Die Friedhofsmitarbeiter werden diese Gestecke, Grabschalen, das sonstige Grabzubehör und die Gedenkzeichen im Laufe der kommenden Wochen deshalb von den betroffenen Grabstätten entfernen und für die Abholung durch die jeweiligen Eigentümer bereithalten. Bitte sprechen Sie hierfür unsere Friedhofsmitarbeitender an. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Gegenstände im Vorfeld selbst von der Grabstätte zu entfernen.
Auch zukünftig werden in regelmäßigen Abständen unerlaubte Bepflanzungen und unerlaubtes Grabzubehör von den Grabstätten entfernt. Damit dies in möglichst wenig Fällen notwendig sein wird, bitten wir, folgende bei der Grabauswahl mitgeteilten Hinweise für die Baumhain- und Baumgrabstätten sowie für die Nischen in der Urnenwand geltenden Regelungen zu beachten:
Baumhaingräber:
- Das Abstellen und Ablegen von Blumen ist nur auf der Belagsfläche vor dem Gedenkstein erlaubt.
- Die Rasenfläche innerhalb des Grabfeldes muss aus pflegetechnischen Gründen freigehalten werden.
- Die Ablage von Schnittblumen an Gedenktagen ist an den dafür vorgesehenen Ablageflächen erlaubt.
Baumgräber:
- Die Baumgrabstätte ist in naturbelassener Form zu erhalten.
- Bepflanzungen und Pflegemaßnahmen dürfen nur durch die Stadtverwaltung erfolgen.
- Außer der von der Friedhofsverwaltung ausgegebenen Gedenkplakette aus Metall dürfen keine weiteren Gedenkzeichen am Baumstamm oder an der Baumverankerung angebracht werden.
- Die Ablage von Schnittblumen an Gedenktagen ist an den dafür vorgesehenen Ablageflächen erlaubt.
Nischen in der Urnenwand:
- Das Anbringen oder Befestigen von Vasen, Behältern oder Gefäßen für Blumenschmuck jeglicher Art oder für andere Zwecke an den Verschlussplatten der Urnenwände ist nicht gestattet. Dasselbe gilt für Laternen, Bilder und ähnliches. Schnittblumen, Pflanzen, Schalen, Vasen oder Gedenkzeichen müssen auf die dafür vorgesehenen Sandsteinbänke abgelegt oder abgestellt werden.
Die städtische Friedhofsverwaltung bittet Sie um Verständnis.