Virtuelles Bauamt geht an den Start
Mit dem Start des Virtuellen Bauamts ist es ab 1. April 2025 verpflichtend, den Bauantrag über die vom Land Baden-Württemberg entwickelte Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) einzureichen.

Das Baurechtsamt der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat hierfür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Künftig müssen die Anträge für das Baurechtsamt über folgenden Link gestellt werden: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/leinfelden-echterdingen.
Dies betrifft unter anderem folgende Antragsstrecken:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO
- Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
- Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für die digitale Einreichung über das ViBa-BW benötigen die Antragstellerinnen und Antragsteller ein Benutzerkonto. Dazu ist eine Anmeldung über das „BundID-Konto“ oder das „MeinUnternehmenskonto“ erforderlich.
Die über ViBa-BW einzureichenden Unterlagen können so ab sofort vom Baurechtsamt auf digitalem Weg entgegengenommen und im Fachverfahren bearbeitet werden: Sind die Unterlagen eingereicht, erfolgen die weitere Kommunikation sowie der Austausch zwischen den Beteiligten (Bauherren, Entwurfsverfasser, Fachbehörden etc.) über den Online-Dienst „WebBGV“ des Baurechtsamts. Hierzu erhält der Antragsteller nach Eingang seiner Unterlagen die notwendigen Zugangsdaten. Die Beteiligung der verschiedenen Fachämter und Behörden am Verfahren läuft ebenfalls auf diesem elektronischen Weg. Abgeschlossen wird das Verfahren durch die Zustellung der baurechtlichen Entscheidung wiederum über das ViBa-BW.
Durch die Abwicklung über das Virtuelle Bauamt sind Anträge, Unterlagen und Pläne in Papierform hinfällig und – bitte beachten – auch nicht mehr möglich. Zugleich werden die Umwelt geschont und der Verfahrensablauf beschleunigt.
Auch eine Einreichung der Unterlagen und Dateien per E-Mail oder die Übersendung auf anderem Weg (Speichermedium) ist somit ausgeschlossen. Anträge und Unterlagen, die auf einem dieser Wege übermittelt werden, werden vom Baurechtsamt nicht bearbeitet und gelöscht.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Themenseite Virtuelles Bauamt. Dort finden Sie Unterlagen und Hilfestellungen zur digitalen Antragstellung über das ViBa-BW.