Erläuterungsbericht des Eisenbahnbundesamtes: Pfaffensteigtunnel-Pläne offengelegt
Die Deutsche Bahn plant die Gäubahn künftig über den Flughafen Stuttgart zu führen. Zusätzlich zu Maßnahmen zur Geschwindigkeitserhöhung und Linienverbesserung auf den bestehenden Strecken ist der Bau des Pfaffensteigtunnels elementarer Bestandteil dieser Planungen.
Der nächste Schritt im Genehmigungsverfahren für den Pfaffensteigtunnel wurde erreicht. Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Eisenbahnbundesamt, hat einen 120-seitigen Erläuterungsbericht veröffentlicht.
Der Pfaffensteigtunnel
Mit einer Länge von rund 11 Kilometern plant die Deutsche Bahn einen der längsten deutschen Eisenbahntunnel auf den Fildern zu errichten, um den Landesflughafen Stuttgart mit der bestehenden Strecke der Gäubahn auf Höhe der Autobahnanschlussstelle Sindelfingen-Ost zu verbinden. Bis 2022 wurde das Projekt noch als Gäubahntunnel bezeichnet. Ursprünglich war im Rahmen von Stuttgart 21 geplant gewesen, die Gäubahn über die Bestandsstrecke der S-Bahn bis zum Flughafen zu führen. Geplant war die Führung der Gäubahnverkehre über eine neu zu bauende Verbindungskurve (Rohrer Kurve) von der Strecke 4860 (Gäubahn) in die S-Bahn-Strecke 4861 (Filderbahn). Diese Planung war Gegenstand eines eigenen Planfeststellungsverfahrens (PFA 1.3b), das von der Deutschen Bahn zurückgezogen wurde. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hatte ihre Bedenken und Einwände gegen die Planung vorgebracht.
Die neuen Planungen sehen den Bau von zwei rund elf Kilometer langen, jeweils eingleisigen Eisenbahntunneln vor. Die Ortslage von Leinfelden wird dabei auf einer Länge von rund 400 Metern unterquert. Von der Deutschen Bahn ist ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen. Das Genehmigungsverfahren für den Bau des Pfaffensteigtunnels wurde in zwei getrennte Planfeststellungsverfahren unterteilt. Die Planfeststellungsgrenze zwischen dem PFA 1 (Pfaffensteigtunnel, geschlossene Bauweise) und dem PFA 2 (Abzweig Mönchsbrunnen bis Haltepunkt Goldberg) befindet sich am Übergang von der geschlossenen zur offenen Tunnelbauweise am westlichen Ende des Pfaffensteigtunnels (Abbildung oben). Der Vorhabenträger begründet die Trennung mit der unterschiedlichen Bauweise der beiden Abschnitte, der zeitlichen Abfolge und der räumlichen Lage der Konfliktschwerpunkte.
Einwendungen bis zum 10. September möglich
Die Unterlagen (Zeichnungen, Pläne und Erläuterungen) können bis einschließlich 9.8.2024 auf der Internetseite des Eisenbahn- Bundesamtes www.eba.bund.de/bekanntmachungen abgerufen werden. Einwendungen gegen die Pläne können bis zum 10. September erhoben werden. Hierfür steht die E-Mail-Adresse pfaffensteigtunnel@eba.bund.de zur Verfügung. An diese Adresse kann man sich auch wenden, um die Unterlagen auf eine andere Art und Weise zugänglich gemacht zu bekommen.
Erwartete Konfliktschwerpunktefür PFA 1 Pfaffensteigtunnel (geschlossene Bauweise)
- Bauzeitliche Betroffenheiten besiedelter Gebiete wie Plieningen und Leinfelden-Echterdingen durch die Baulogistik für den maschinellen und konventionellen Tunnelvortrieb vom Startschacht und von der Zufahrt L 1192 aus
- Betroffenheiten landwirtschaftlich genutzter Flächen
- Dauerhafte Betroffenheiten besiedelter Gebiete wie Leinfelden-Echterdingen durch den Betrieb des Tunnels
- Anbindung des Pfaffensteigtunnels an den PFA 1.3a Stuttgart Flughafen- Fernbahnhof mit fertiggestelltem Verzweigungsbauwerk
- Bergmännische Unterfahrung der bebauten Gebiete
- Anbindung an das öffentliche Straßennetz für Anlieferungen und die Abfuhr der anfallenden Ausbruchsmassen
- Umweltauswirkungen