Häufige Fragen
Auf dieser Seite finden Sie eine Auflistung der am häufigsten gestellten Fragen an das Team der Musikschule.
Beginnt der Unterricht sofort nach der Anmeldung?
In der Regel beginnt der Unterricht nach der Anmeldung zum nächsten Schulhalbjahr oder Schuljahresbeginn (sofern ein Unterrichtsplatz zur Verfügung steht, zum nächsten 1. des Monats). Allerdings hängt eine Unterrichtszuteilung immer davon ab, ob im jeweiligen Unterrichtsfach ein Platz frei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so kommt Ihre Anmeldung auf eine Warteliste. Aus der Warteliste können Sie sich bei Bedarf wieder streichen lassen.
Kann ich ein Instrument leihen?
Als Starthilfe hält die Musikschule ein begrenztes Kontingent von Leihinstrumenten bereit, die grundsätzlich für das erste Schuljahr zu einem günstigen Preis geliehen werden können. Es handelt sich hier um die Streichinstrumente, Blech- und Holzblasinstrumente sowie Gitarren. Die Lehrkräfte sind übrigens immer dazu bereit, Sie bei der Anschaffung eines eigenen Instrumentes zu beraten.
Kann ich mir eine bestimmte Lehrkraft wünschen?
Wie erfolgt die Bezahlung des Unterrichtsentgeltes?
Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresbeitrag, der sich gleichmäßig auf 12 Monate verteilt und i.d.R. im Abbuchungsverfahren eingezogen wird. Die aktuellen Entgelttarife sowie Ermäßigungen bzw. Zuschläge finden Sie in den Tarifblättern auf unserer Internetseite.
Übrigens: Wussten Sie schon, dass Ihr Unterrichtsentgelt etwa 50% der eigentlichen Kosten für den Musikschulunterricht deckt? Den Rest übernimmt die Stadt Leinfelden-Echterdingen und unterstützt damit den musikalischen Bildungsauftrag unserer Musikschule.
Bekomme ich bei Unterrichtsausfall das Entgelt erstattet?
Für das volle Jahresentgelt werden mindestens 33 Wochenstunden im Schuljahr unterrichtet. Sollte diese Mindestzahl durch Unterrichtsausfall seitens der Musikschule unterschritten werden, ohne dass Ersatzunterricht erteilt werden kann, so wird das Entgelt am Ende des Schuljahrs anteilig zurückerstattet.
Wie gehe ich vor, wenn das Instrument oder der Unterricht nicht gefällt?
Kann ich jederzeit kündigen?
Eine Kündigung des Unterrichts, siehe auch unsere Statuten, ist grundsätzlich zum Schulhalbjahr (28.02.) bzw. Schuljahresende (31.08.) möglich und muss in Schriftform sechs Wochen vorher in der Musikschule eingegangen sein. Außerordentliche Kündigungen wie beispielsweise bei Wegzug o.ä. triftigem Grund werden im Einzelfall geprüft.