Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025
Bitte beachten Sie folgende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
- In den Wahlbezirken im Stadtgebiet Leinfelden-Echterdingen kann nur wählen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
- Alle bis zum Stichtag 12.01.2025 in der Stadt Leinfelden-Echterdingen mit Hauptwohnsitz gemeldeten wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Leinfelden-Echterdingen eingetragen.
- Wer sich in der Zeit zwischen 12.01.2025 und 02.02.2025 mit Hauptwohnsitz in Leinfelden-Echterdingen anmeldet, wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Leinfelden-Echterdingen aufgenommen. Der Antrag ist bis spätestens 02.02.2025 bei den Bürgerämtern Leinfelden oder Echterdingen zu stellen.
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
- Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
- Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann wie folgt beantragt werden:
– online unter der Internetadresse: www.le-wahl.de (voraussichtlich ab Mitte Januar) unter Angabe der Wähler- und Wahlbezirksnummer auf der Wahlbenachrichtigung
– in sonstiger schriftlicher Form oder durch persönliche Vorsprache bei den Bürgerämtern
– Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen. - Sofern die Antragstellung nicht durch persönliche Vorsprache erfolgt, sollte der Wahlscheinantrag spätestens am 16.02.2025, 24 Uhr, vorliegen, um zu gewährleisten, dass die Übersendung der Wahlunterlagen rechtzeitig erfolgen kann. Dies gilt auch für die Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet. Die rechtzeitige Rücksendung der ausgefüllten Wahlunterlagen (bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag) liegt im Verantwortungsbereich des Wählers/der Wählerin.
- Ein Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich frühestens ab 07.02.2025 erfolgen, da erst dann die Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen werden.
- Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Beschriftung Ihres Hausbriefkastens, damit es bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen zu keinen Verzögerungen kommt.
- Bitte beachten Sie in den kommenden Amtsblattausgaben auch die Wahlbekanntmachungen in der Rubrik „Amtliches“.
Bei sonstigen Fragen zur Wahl wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgeramt Leinfelden (Telefon 0711/1600-300; E-Mail: ba-leinfelden@le-mail.de) oder Bürgeramt Echterdingen (Telefon 0711/1600-600; E-Mail: ba-echterdingen@le-mail.de)