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Bundestagswahl 2025

Bitte beachten Sie für die Ausstellung von Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen vor Weihnachten und zwischen den Jahren folgende Hinweise.

Wahlunterlagen werden in eine Wahlurne eingeworfen
Foto: Robert Kneschke/Adobe Stock

Ausstellung von Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen

  • Bis einschließlich 20.12.2024, 12 Uhr: Bürgerämter Leinfelden und Echterdingen (während der üblichen Öffnungszeiten)
  • Vom 23.12.2024 bis 31.12.2024: Die städtischen Ämter und Einrichtungen sind geschlossen.
  • Am 27.12.2024 von 10 Uhr bis 12 Uhr: Rathaus Leinfelden, Marktplatz 1 (Die Rathaustüre bleibt verschlossen; bitte auf dem Tastenfeld neben der Türe die Nummer 384 wählen.)
  • Ab 2.1.2025, 8 Uhr: Bürgerämter Leinfelden und Echterdingen (während der üblichen Öffnungszeiten)