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2026 kommt ein neuer Mietspiegel

Die Städte Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt haben 2022 zum ersten Mal einen gemeinsamen Mietspiegel erarbeitet, der zum Januar 2024 fortgeschrieben wurde.

Buchausschnitt aus dem BGB
Foto: Nico/Adobe Stock

Nach dem Ablauf von vier Jahren gilt dieser nicht mehr als qualifizierter Mietspiegel und muss neu erstellt werden. Die Mitglieder des Verwaltungs-, Kultur- und Sozialausschusses haben die Stadtverwaltung in ihrer Sitzung am vergangenen Dienstag damit beauftragt, einen neuen Mietspiegel zu erstellen. Dieser soll ab Januar 2026 gelten.

Zweck eines Mietspiegels

Der Mietspiegel bietet Rechtssicherheit und Transparenz auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere in den beiden Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ziel ist, die ortsübliche Vergleichsmiete zuverlässig abzubilden, um Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches einzuhalten.

So darf die Miete bei Neuvermietung höchstens zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen, während die Kappungsgrenze Mietsteigerungen innerhalb von drei Jahren auf 15 Prozent begrenzt. Die Erstellung erfolgt wie 2022 in Kooperation mit Filderstadt und unter Einbindung der Interessenverbände von Mietern und Vermietern. Der qualifizierte Mietspiegel 2022 und die Fortschreibung 2024 wurden gut angenommen, was sich durch regelmäßige Anfragen zeigte.

Befragung von Mietparteien geplant

Nach der Zustimmung durch das Gremium sollen erfahrene Institute beauftragt werden, einen wissenschaftlich anerkannten und damit auch qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Im Juni 2025 ist eine Befragung zufällig ausgewählter Mietparteien geplant, sodass der Mietspiegel rechtzeitig veröffentlicht werden kann.

Erneut wird ein Online-Mietpreisrechner bereitgestellt, der die Vergleichsmiete anhand spezifischer Wohnwertmerkmale berechnet. Die Erstellungskosten betragen rund 42.000 Euro, von denen Filderstadt 21.000 Euro trägt. Eine Förderung durch das Land Baden-Württemberg ist nicht möglich.