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Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine sowie Kontaktpersonen

Ukrainerinnen und Ukrainer, die geflüchtet und in Leinfelden-Echterdingen untergekommen sind, müssen sich zunächst beim Bürgeramt anmelden. Hier erfahren sie, was im Einzelnen zu tun ist.

Ukrainische Flagge
Foto: Tanya_Tet/Adobe Stock

Die Personen werden gebeten, folgende ausgefüllte und unterschriebene Formulare inklusive ukrainischem Ausweisdokument, Kontaktdaten und Angaben zum Wohnungsgeber zentral an folgendes Postfach zu schicken: BA-leinfelden@le-mail.de 

Auf diese Weise können die Personen angemeldet werden und erhalten im Folgenden auch einen Termin bei der Ausländerbehörde zur ausländerrechtlichen Registrierung.

Geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer haben bei Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Fiktions­bescheinigung dem Grunde nach Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II sofern die übrigen Leistungs­voraussetzungen vorliegen. Entsprechende Anträge stellen Sie bitte direkt beim Jobcenter Landkreis Esslingen, Gutenbergstraße 17, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Weitere Informationen: Jobcenter – Ukraine-Hilfe (jobcenter-ge.de)

Sofern Sie das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, schon eine Altersrente beziehen oder erwerbsgemindert sind, können Sie Leistungen nach dem 4. Kap. SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie vom Landratsamt Esslingen Landkreis Esslingen – Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (landkreis-esslingen.de).

Sofern Sie weder über eine Aufenthaltserlaubnis noch über eine Fiktionsbescheinigung verfügen, können Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls vom Landratsamt Esslingen Landkreis Esslingen – Leistungen fuer Asylbewerber (landkreis-esslingen.de).

Häufig gestellte Fragen rund um Einreise, Aufenthalt und Asyl sowie weitere wichtige Themen werden von der Bundesregierung sowie der Landesregierung beantwortet.

Wer darüber hinaus Fragen hat, kann sich per E-Mail unter ukraine-hilfe@le-mail.de oder zu den Rathausöffnungszeiten unter Telefon 0711/1600-950 an die Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen wenden. Auch die Landesregierung hat eine Hotline eingerichtet, die mit russisch und ukrainisch sprechenden Personen besetzt und werktäglich zwischen 8.30 und 17 Uhr kostenlos unter 0800/702 25 00 erreichbar ist.

Auf der Seite Handbook Germany finden sich ebenfalls wichtige Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine. Die Inhalte der Seiten werden auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt.

Sonder-Hotline der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderhotline eingerichtet. Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in russischer und ukrainischer Sprache.

Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 13 Uhr unter der Servicerufnummer 0911/178-7915 erreichbar. Es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an, da die Einrichtung einer gebührenfreien Hotline technisch nicht möglich ist. Die Hotline fungiert als erste Anlaufstelle für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die Interesse an Arbeit oder Ausbildung haben. Schwerpunkte bei der Information im Rahmen der Arbeitsaufnahme und Ausbildung sind die Anerkennung ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse und der Zugang zu Sprachkursen.

Falls sich weitere Fragen aufgrund der geänderten Lebenssituation ergeben (wie Wohnungssuche, Sozialleistungen, Krankenversicherung), geben die Mitarbeiter Hinweise auf weitere Informationsquellen wie:

Stand: 18. November 2022