Stadtpass Leinfelden-Echterdingen
Mit dem Stadtpass LE bekommen Sie vielfältige Vergünstigungen für sich und Ihre Kinder: 60 Prozent Ermäßigung erhalten Sie mit dem Stadtpass "A", 35 Prozent Ermäßigung mit dem Stadtpass "B" und 25 Prozent Ermäßigung beim Stadtpass "C" zu den Betreuungsentgelten in den Tageseinrichtungen für Kinder, Tagespflege Modell LE, Schülerbetreuung an den Grundschulen. Einen Zuschuss bis zur Höhe eines Eigenanteils von 1 Euro (Stadtpass "A") bzw. 1,50 Euro (Stadtpass "B") bzw. 3 Euro (Stadtpass "C") zu den Verpflegungskosten (Mittagessen) erhalten Sie in diesen Einrichtungen sowie beim Besuch einer weiterführenden Schule in LE oder Pflichtschule außerhalb LE aufgrund Zuweisung durch die Schulaufsichtsbehörde, sofern kein anderer Kostenträger zuständig ist. Weitere Ermäßigungen gibt es für Stadtpassinhaber "A" und "B" bei der Musikschule LE, bei der Stadtranderholung ( Ferienfreizeiten für Kinder innerhalb des Stadtgebiets und Bernhäuser Forst; u. a. abrufbar unter www.ferien-le.de) sowie bei den von der Stadt subventionierten kulturellen und sportlichen Veranstaltungen im Einzelfall. Hinzu kommen ermäßigte Kursgebühren bei der Volkshochschule, zum Besuch des Hallenbads in LE sowie Vergünstigungen im Nahverkehr für Kinder bis 15 Jahren. Für den Antrag auf Zuschuss zu schulischen Veranstaltungen wie z.B. Schullandheimaufenthalt, Studienfahrt und zur Klassenfahrt gelten besondere Bestimmungen.
Weitere Informationen und die Voraussetzungen können dem Merkblatt (Formulare und Onlinedienste) entnommen werden.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Bürgeramt Echterdingen
Bürgeramt Leinfelden
Leistungsdetails
Voraussetzungen
-
Verfahrensablauf
-
Fristen
sofort
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Ausstellung des Stadtpasses Leinfelden-Echterdingen für Haushalte mit kindergeldberechtigten Kindern (Online-Formular zum Ausdrucken) Antrag auf Ausstellung des Stadtpasses Leinfelden-Echterdingen für Haushalte ohne kindergeldberechtigte Kinder (Online-Formular zum Ausdrucken) Ein aktuelles Lichtbild (ab dem 6. Lebensjahr), das auf der Rückseite mit dem Namen versehen ist. Nachweise: bei Wohngeldempfängern und Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch den Bewilligungsbescheid, ansonsten Nachweis über das Einkommen aller Haushaltsangehörigen der letzten 12 Monate, ggfls. Schwerbehindertenausweis
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
sofort
Freigabevermerk
Freigeben durch die Stadt Leinfelden-Echterdingen '24.07.2019