Bodenrichtwertkarte
In der Bodenrichtwertkarte: http://www.leinfelden-echterdingen.de/site/Leinfelden-Echterdingen-Internet/node/6213084/Lde?QUERYSTRING=Bodenrichtwertkarten werden die zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres abgeleiteten Bodenrichtwerte dargestellt.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen (Ziffer 2 der Bodenrichtwertrichtlinie). Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks sowie auf die in der Bodenrichtwertkarte angegebene bauliche Nutzung und wertrelevante Geschossflächenzahl. Der tatsächliche Bodenwert eines konkreten Grundstücks kann auf Grund von Abweichungen in den wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen unter Umständen erheblich vom Bodenrichtwert abweichen.
Zuständige Stelle
Gutachterausschuss der Stadt Leinfelden-Echterdingen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
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Verfahrensablauf
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Erforderliche Unterlagen
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Kosten
Für die Bodenrichtwertkarte in Papierform fällt nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leinfelden-Echterdingen eine Gebühr in Höhe von 35,00 € an.
Rechtsgrundlage
§§ 193 Abs. 5 und 196 Baugesetzbuch (BauGB), § 12 Gutachterausschussverordnung (GuAVO), § 10 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL)
Freigabevermerk
Freigegeben von der Stadt Leinfelden-Echterdingen am 30.06.2020