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Wahl des Europäischen Parlaments

Am 09. Juni 2024 sind ca. 27.000 Wahlberechtigte in Leinfelden-Echterdingen aufgerufen, das neue Europaparlament zu wählen. Hinzu kommen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die sich erstmals in das Wählerverzeichnis eintragen lassen beziehungsweise Deutsche im Ausland auf Antrag. Die Stimmzettel werden am Sonntag, dem 09. Juni 2024, unmittelbar nach Schließung der Wahllokale ausgezählt und die Ergebnisse am späten Abend hier veröffentlicht.

Die baden-württembergische Landeswahlleiterin entscheidet über die Zulassung der Parteien zur Europawahl. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen (sog. EU-Deutsche) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie sonstige Auslandsdeutsche bei Vorliegen der Voraussetzungen.

Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Deutschland) müssen entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Heimatstaat wählen wollen. Wenn sie ihr Wahlrecht hier ausüben wollen, müssen sie bis spätestens 19. Mai 2024 am Ort der Hauptwohnung einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, es sei denn, sie waren bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl aufgrund eines Antrags in ein Wählerverzeichnis der BRD eingetragen, sind zwischenzeitlich nicht ins Ausland fortgezogen oder haben einen Löschungsantrag gestellt.

In der Wahlbenachrichtigung, die Sie ab Ende April 2024 zugestellt bekommen, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Am 09. Juni 2024 sind die Wahlräume von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme.

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal in Leinfelden-Echterdingen oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie persönlich im Bürgeramt Echterdingen und im Bürgeramt Leinfelden, schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail (bitte Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben) beantragen - oder Sie benutzen gleich hier den Online-Antrag.

Nähere Auskünfte und Antragsvordrucke für die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie die Deutschen im Ausland erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bürgeramt Echterdingen und im Bürgeramt Leinfelden oder auf der Internetseite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de.