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Wahl des Gemeinderats in Leinfelden-Echterdingen

Am 09. Juni 2024 sind ca. 30.000 Bürgerinnen und Bürger (einschließlich der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union) in Leinfelden-Echterdingen aufgerufen, den neuen Gemeinderat zu wählen. Die Stimmzettel werden ab Montag, dem 10. Juni 2024 ausgezählt und das Ergebnis danach hier veröffentlicht.

Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber um einen Sitz im Gemeinderat von Leinfelden-Echterdingen hat der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am 08. April 2024 entschieden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Leinfelden-Echterdingen mit Hauptwohnsitz wohnen oder Rückkehrer sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Zugelassene Wahlvorschläge:

  • Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Freie Wähler Leinfelden-Echterdingen e.V. (FW)
  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Liste Engagierte Bürger e.V. (L.E. Bürger)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB)

Wahlbenachrichtigung

In der Wahlbenachrichtigung, die Sie ab Ende April 2024 zugestellt bekommen, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind. Am 09. Juni 2024 sind die Wahlräume von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Wahlberechtigung

Jede Wählerin, jeder Wähler hat bei der Gemeinderatswahl 26 Stimmen. Rechtzeitig vor der Wahl erhalten Sie die amtlichen Stimmzettel. Wählbar sind nur Bewerberinnen und Bewerber, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind. Bitte bringen Sie Ihre Stimmzettel am Wahltag mit ins Wahllokal.

Briefwahl

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal in Leinfelden-Echterdingen oder durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Dies können Sie persönlich im Bürgeramt Echterdingen und im Bürgeramt Leinfelden, schriftlich, indem Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung zurückschicken oder per Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail (bitte Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben) beantragen - oder Sie benutzen gleich hier den Online-Antrag.