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Umsetzung des Lärmaktionsplans Stufe 3 Auf der Stettener Hauptstraße wird Tempo 40 eingeführt

Lärm, der durch Straßen- und Schienenverkehr, von Flughäfen und Industrie- oder Gewerbeanlagen verursacht wird, ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Ein Großteil der Bevölkerung, darunter auch Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Leinfelden-Echterdingen, fühlen sich durch Lärm vom Verkehr belästigt oder gestört.

Ortschild Stetten
Foto: Bergmann

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat im Jahr 2017 eine landesweite Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen in Baden-Württemberg durchgeführt. Danach weist die Stadt Leinfelden-Echterdingen eine starke Lärmbetroffenheit auf. Sie ist gehalten, zur Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bzw. der §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Lärmaktionsplanung für die Hauptverkehrsstraßen zu erstellen, welche innerhalb der Gemarkung Leinfelden-Echterdingen liegen.

Ein solcher Lärmaktionsplan wurde für alle Hauptverkehrsstraßen in der Stadt aufgestellt, die ein Verkehrsaufkommen von drei Millionen Kraftfahrzeugen (8.200 Kfz/Tag) pro Jahr oder mehr aufweisen. Zusätzlich wurden stark verkehrsbelastete Straßen untersucht, die von der Lärmkartierung der LUBW nicht erfasst wurden.

Der Gemeinderat der Stadt Leinfelden-Echterdingen hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 den Lärmaktionsplan Stufe 3 gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in seiner Fassung vom 10.11.2022 einstimmig beschlossen. Mit der 3. Stufe wird der Lärmaktionsplan Stufe 2 vom 7.6.2016 fortgeschrieben.

Die Lärmaktionsplanung für den Stadtteil Stetten wurde freiwillig vorgenommen. Über Maßnahmen entscheidet die Straßenverkehrsbehörde daher im eigenen Ermessen. Für die Straßenverkehrsbehörde sind bei der Entscheidungsfindung im Hinblick auf eine Geschwindigkeitsreduzierung zahlreiche Faktoren miteinzubeziehen und entsprechend abzuwägen: Leistungsfähigkeit der Straße, ÖPNV, Fuß- und Radverkehr, Belange des fließenden Verkehrs und auch mögliche Verdrängungseffekte.

In der Abwägung wurde entschieden, dass statt der im Plan vorgeschlagenen 30 km/h auf Grund der Belange des ÖPNVs und der damit verbundenen Zeitverluste die Geschwindigkeit auf 40 km/h abgesenkt wird, um für eine Entlastung der Anwohner zu sorgen. Vor der Sanierung der Stettener Hauptstraße war bereits Tempo 40 auf Grund des schlechten Straßenzustands angeordnet. die Erfahrung hieraus zeigt, dass dies verträglich mit dem ÖPNV ist und Akzeptanz der Fahrzeugführenden hierfür vorhanden ist.

Zusammenfassend wird auf der Stettener Hauptstraße auf der Strecke von Hausnummer 1 bis zu Hausnummer 137 die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h abgesenkt. Die entsprechende Beschilderung wird in den nächsten Tagen angebracht werden.